Krankenfahrten

Krankentransport Wittlich – Ihr Partner in Sache Krankentransporte

Wir fahren Sie:

  • zur Dialyse
  • zur Chemotherapie
  • zur Strahlentherapie
  • zur Arztpraxis
  • zur stationären Aufnahme
  • zu ambulanten Operationen
  • zur Rehaklinik

Sollten sie Fragen oder Probleme mit der Genehmigung haben, rufen Sie uns einfach an. Unsere extra dafür geschulten Disponenten helfen Ihnen gerne weiter.

Grundsätzlich gilt das alle Fahrten vor Fahrtantritt durch Ihre Krankenkasse zu genehmigen sind!
(Ausnahme: Fahrten zu stationären Behandlungen).

Die Kosten für Krankenfahrten von und zu ambulanten Behandlungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur noch in bestimmten Ausnahmefällen übernommen. Beantragen Sie bitte frühzeitig bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für alle notwendigen Krankenfahrten.

Sie benötigen folgendes bei Krankenfahrten mit dem Taxi:

1. die ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung („Krankentransportschein“)

2. die schriftliche Genehmigung Ihre Krankenkasse

3. einen Befreiungsausweise von Zuzahlungen für Fahrtkosten von ihrer Krankenkasse ansonsten müssen sie eine Zuzahlung leisten.

Sofern Sie nicht von Zuzahlungen befreit sind, müssen Sie in jedem Fall den gesetzlichen Eigenanteil im Taxi bar bezahlen.

Gesetzlicher Eigenanteil wenn kein Befreiungsausweis vorliegt:
10% des Fahrpreises
mindestens 5.- Euro pro Fahrt
höchstens 10.- Euro pro Fahrt

Die von der Krankenkasse ausgestellten Befreiungsausweise sind immer nur bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres gültig! Beantragen Sie bitte frühzeitig einen neuen Befreiungsausweis für das folgende Jahr.

 

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