Jugendtaxi

Kino, Disco, Rave Nights, Partys – das Wochenende wird genutzt, um möglichst viel zu erleben. Gerade junge Fahrer überschätzen leicht ihre Leistungsfähigkeit und die Gefahren des Alkohols. Bei nächtlichen Disco-Heimfahrten am Wochenende verunglücken viele Jugendliche. Um so genannten „Disco-Unfällen“ zu begegnen, wird Jugendlichen und jungen Menschen im Landkreis Bernkastel-Wittlich die Möglichkeit geboten, mit dem Jugendtaxi verbilligt nach Hause zu fahren. Dies hat der Kreistag des Landkreises Bernkastel-Wittlich beschlossen.

Finanziert wird das Projekt durch die finanzielle Unterstützung der Sparkasse Mittelmosel – Eifel Mosel Hunsrück und der Volksbanken Raiffeisenbanken im Landkreis Bernkastel-Wittlich. Die nicht durch Sponsorengelder gedeckten Kosten werden vom Landkreis übernommen.

Wer darf das Jugendtaxi nutzen?

Jugendliche und junge Menschen vom 16. bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, die ihren Wohnsitz im Landkreis Bernkastel-Wittlich haben.

An welchen Tagen kann das Jugendtaxi genutzt werden?

Freitags und samstags nachts, in den Nächten vor gesetzlichen Feiertagen sowie von „Weiberdonnerstag“ bis einschließlich der Nacht zum „Aschermittwoch“ jeweils von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr.

Für welche Fahrten wird der Zuschuss gewährt?

Es werden nur Heimfahrten von Veranstaltungen bezuschusst.
Das Fahrziel muss im Landkreis Bernkastel-Wittlich liegen.

Wie hoch ist der Zuschuss des Landkreises und wie wird er abgerechnet?

Der Landkreis Bernkastel-Wittlich fördert die Heimfahrt mit einem Taxi oder Mietwagen mit 2 Euro (ab 01.07.2012 1,50 Euro) pro berechtigter Person. Bei der Inanspruchnahme des Jugendtaxis durch mehrere berechtigte Personen darf der Zuschuss für eine Fahrt die tatsächlich anfallenden Fahrtkosten nicht überschreiten. Das Unternehmen zieht den Zuschussbetrag unmittelbar nach der Fahrt vom Fahrpreis ab und rechnet monatlich mit der Kreisverwaltung ab.

Worauf ist bei der Nutzung des Jugendtaxis noch zu achten?

Wer das Jugendtaxi nutzen will, muss bei der Bestellung darauf hinweisen.Der Mitfahrschein, der hier heruntergeladen werden kann, ist bereits vor Fahrtantritt auszufüllen und dem Fahrer zu übergeben. Die Taxifahrer können im Zweifelsfall die Berechtigung, z. B. Alter und Wohnsitz, prüfen. Der Personalausweis oder sonstige geeignete Dokumente sind daher mitzuführen.

Quelle Kreisverwaltung Wittlich

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